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Projekt Kim-Maasai

 

PUAAN E MAA INITIATIVE GROUP
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Antonia Lombard

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Menschenrechtskonvention

Warum wir uns für die Maasai-Frauen in Kenia engagieren …

 

Mehr als ein Dreiviertel-Jahrhundert nach Herausgabe der sog. "Menschenrechtskonvention" durch die Vereinten Nationen gibt es immer noch Volksgruppen, denen sie in vollem Umfang bis dato nicht zuteil geworden ist. Die Maasai-Frauen in Kenia, um die sich die CBO PUAAN E MAA INTINITATIVE bemüht, zählen dazu.

In ihren Zielen für das Projekt "Kim Maasai" hat die Initiative auf einen Umstand besonders zurück-gegriffen, die seitens der UN in die Präambel der Resolution aufgenommen wurde:

"… da es notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu

fördern, … "

lautet es Absatz 4 konkret,

" … verkündet die Generalversammlung … diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte …"

Die CBO will in diesem Sinne Mittler zwischen den Maasai-Frauen und Volksgruppen verschiedener Nationen sein, ihre Kultur verbreiten und als ihr Sprachrohr in der Welt agieren.

 

Aktive Lebenshilfe

Artikel 4 der Resolution spricht den Tatbestand der Sklaverei und Leibeigenschaft an, der zwar nicht in der wörtlichen Form gegeben ist, unter deren modernen, indirekten Formen die Maasai-Frauen aber heute noch leiden. In der patriarchalisch tradierten Gesellschaftsform der Maasai sind Mädchen und Frauen überkommenen Konventionen unterworfen, die sie zur ausgebeuteten Gruppe stempeln und teils sehr früh in ungewünschte Heiraten zwingen. Obwohl der Wortlaut der Resolution all dies dezidiert verbietet,

"Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel in

allen ihren Formen sind verboten." (Art. 4)

und

"Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten

geschlossen werden. (Art. 16, Abs. 2)"

verharren manche der Frauen mangels ausreichender Unterstützung durch offizielle kenianische Stellen immer noch in dieser Situation.

Ein weiteres Leidensthema für Frauen und Mädchen ist die in weiten Teilen Kenias bis zum heutigen Tag praktizierte "weibliche Genitalbeschneidung" (Female Genital Cutting, FGC), die oft als schmerzliche Verstümmelung endet und den niedrigen Status von Frauen noch weiter zementiert.

Auch gegen diese Sitte kämpft die CBO PUAAN E MAA INTINITATIVE mit ihrer Aufklärungsarbeit an.

In Artikel 5 sagt die UN:

"Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe

unterworfen werden."

Quelle der Rechtstexte:

Resolution der Generalversammlung, 217 A (III). Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Vereinte Nationen, Dokument A/RES/217 A (III), Generalversammlung, Ergebnis der Dritten Tagung, 183. Plenarsitzung, Verteilung: 10. Dezember 1948, http://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf

 

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